Versteigerung -Allgemeines Gut- durch das Finanzamt

Mi, 04.12.2024

*" WICHTIG: Die Gebotsabgabe ist verbindlich. Bieten Sie also nur, wenn hinreichendes Interesse besteht und Sie den Kaufpreis auch aufbringen können!

Zum vorgegebenen Zeitpunkt werden die Auktionsgüter schließlich nach und nach zu ihrem Mindestgebot aufgerufen und der Höchstbietende erhält den Zuschlag.
Nach Ende der Auktion müssen erfolgreiche BieterInnen dann den Kaufpreis und eventuelle Gebühren entrichten und sind schließlich rechtmäßiger EigentümerIn des Gutes.

Zu den allgemeinen Versteigerungstipps gehört während der Teilnahme jederzeit die Augen nach interessanten Objekten offenzuhalten. Ein weiterer Tipp ist es also auch, am Auktionstag frühzeitig (virtuell) zu erscheinen, um alle interessanten Objekte unter die Lupe nehmen zu können.

https://www.finanzamt-muenchen.de/aktuelles/versteigerungen/terminkalender
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung_(Deutschland)